Das SARS-CoV-2-Virus stellt die Welt auf den Kopf und viele Zahnärztinnen und Zahnärzte vor große Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt. Um die Arbeitgeber in dieser Situation finanziell zu entlasten, hat die Bundesregierung im Eilverfahren das Kurzarbeitergeld durchgewunken. Wir erklären, worauf angestellte Zahnärzte, die in Kurzarbeit geschickt werden, jetzt achten müssen.