Eine junge Frau schaut zufrieden auf ihr Smartphone und ruft verständliche Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge ab.

Alles, was Sie über die betriebliche Altersversorgung wissen müssen

Erfahren Sie, wie Sie mit der betrieblichen Altersversorgung (bAV) eine solide Zusatzrente aufbauen können. Entdecken Sie, warum die bAV angesichts des demografischen Wandels immer wichtiger wird und wie Sie von Steuervorteilen und Sozialversicherungseinsparungen profitieren können. Lassen Sie sich von Experten beraten und nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre finanzielle Zukunft abzusichern. Erfahren Sie, wie die bAV Ihnen eine lebenslange Einkommensquelle im Alter bieten kann.

Stellen Sie sich vor, Sie wachen eines Morgens auf und statt sich auf den Weg zur Arbeit zu machen, haben Sie den ganzen Tag Zeit für sich. Sie können endlich die Bücher lesen, für die Sie nie Zeit hatten, einen Spaziergang im Park machen oder einfach nur den Tag genießen. Sie sind im Ruhestand. Aber während dieser Gedanke für viele ein Traum ist, bringt er auch eine Menge Sorgen mit sich. Wie werden Sie Ihren Lebensunterhalt finanzieren, wenn Sie nicht mehr arbeiten? Ist die gesetzliche Rente ausreichend?

Eine der Lösungen, der sich immer mehr Arbeitnehmer zuwenden, ist die betriebliche Altersversorgung, kurz bAV oder Betriebsrente genannt. In diesem Blogbeitrag werden wir alles Wichtige zur bAV durchgehen und Ihnen helfen zu verstehen, warum sie ein so wertvoller Baustein Ihrer Altersvorsorge sein kann. Einen verständlichen Einstieg in die betriebliche Altersversorgung bietet Ihnen auch unser Expertenbeitrag auf YouTube, der alle Grundlagen laiengerecht zusammenfasst. Es ist nie zu früh oder zu spät, sich Gedanken über Ihre zukünftige finanzielle Sicherheit zu machen.

1. Einführung in die betriebliche Altersversorgung (bAV)

In einer Zeit, in der die gesetzliche Rente aufgrund des demografischen Wandels immer geringer wird, ist es essenziell, alternative Rentenversicherungen zu betrachten. Eine solche Alternative ist die betriebliche Altersversorgung (bAV), auch bekannt als Betriebsrente. Lassen Sie uns die Kernpunkte der bAV und ihre Bedeutung in diesem Blogbeitrag tiefer ergründen.

2. Was ist die bAV und wer kann sie nutzen?

Die bAV ist ein Schlüsselelement der privaten Altersvorsorge, die direkt über den Arbeitgeber läuft und einen Teil Ihres Einkommens im Alter sichert. Jeder Arbeitnehmer, der gesetzlich rentenversichert ist, hat seit 2002 Anspruch auf diese staatlich geförderte Zusatzrente. Es gibt mehrere Durchführungswege der bAV, der bekannteste und am häufigsten genutzte ist die Direktversicherung.

3. Wie funktioniert die bAV in Form der Entgeltumwandlung?

Hierbei zahlt der Arbeitgeber die Beiträge für die bAV direkt vom unversteuerten Bruttoeinkommen des Mitarbeiters. Dies führt zu einer Steuerersparnis als auch i. d. R. zu einer Ersparnis bei den Sozialabgaben. Im Falle einer Sozialversicherungsersparnis gibt es einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss. Der Gesetzgeber sieht hier 15 % vor. Arbeitgeber können diesen selbstverständlich auch zum Vorteil ihrer Mitarbeitenden höher wählen.

4. Finanzierung der bAV: Drei verschiedene Modelle

Die Finanzierung der bAV kann auf drei verschiedene Arten erfolgen: die arbeitnehmerfinanzierte Betriebsrente (zzgl. des gesetzlichen – oder höheren – Zuschusses), die Mischfinanzierung durch einen zusätzlichen Beitrag des Arbeitgebers sowie die vollständig arbeitgeberfinanzierte bAV.

5. Betriebsrente im Alter: Was ist zu beachten?

Bei Auszahlung der Betriebsrente sind einige Dinge zu beachten. Die Betriebsrente wird vollständig besteuert und unterliegt der Krankenversicherung (mit einem Freibetrag) und Pflegeversicherung, wenn eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Doch selbst unter Berücksichtigung dieser Faktoren ist die bAV ein vorteilhaftes Modell. Da Ihr Gesamteinkommen im Alter wahrscheinlich niedriger sein wird als während Ihrer aktiven Berufsjahre, bietet die bAV eine effektive Steuerstundung.

6. Weitere Vorteile der bAV

Ein weiterer Vorteil der bAV ist, dass das angesparte Guthaben bei einem Arbeitgeberwechsel übertragbar sowie pfändungsgeschützt ist und auch während Zeiten ohne weitere Einzahlungen erhalten bleibt.

7. Häufig gestellte Fragen zur betrieblichen Altersversorgung

Gerade für Laien ist das Thema betriebliche Altersversorgung mit vielen Fragen verbunden. Für Klarheit sorgt unser Expertenvideo, in dem die 7 häufigsten Fragen zur bAV einfach und verständlich beantwortet werden:

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Mehr Informationen

In unserem praktischen FAQ finden Sie das Wichtigste auch noch einmal schriftlich zusammengefasst:

FAQ zur betrieblichen Altersversorgung

Im sogenannten Betriebsrentenstärkungsgesetz verpflichtet der Gesetzgeber die Arbeitgeber sogar zu einem Zuschuss von 15 % auf den Umwandlungsbetrag des Mitarbeiters, sofern der Arbeitgeber eine Sozialversicherungsersparnis hat. Inzwischen setzt sich zunehmend durch, dass die Arbeitgeber – für sie kostenneutral – ihre gesamte Sozialversicherungsersparnis von ca. 20 % durchreichen.

In Abgrenzung zu dem eben skizzierten Zuschuss besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit von voll arbeitgeberfinanzierten Bausteinen. Dies erhöht die Attraktivität als Arbeitgeber, was insbesondere in Zeiten des Fachkräftemangels von Bedeutung sein kann.

Es ist möglich, den Versicherungsschutz in voller Höhe zu erhalten, indem die Beiträge aus privaten Mitteln weitergezahlt werden. Außerdem gibt es die Option, die Beitragszahlung für diesen Zeitraum einzustellen (bei Verringerung der Leistungen) und den Vertrag danach unter bestimmten Voraussetzungen wieder aufleben zu lassen.

Der Gesetzgeber hat im Betriebsrentengesetz nicht nur die Möglichkeit der Entgeltumwandlung festgeschrieben, sondern zudem die Möglichkeit der Fortführung bei einem Arbeitgeberwechsel. Denn schließlich ist es sinnvoll, eine einmal begonnene Altersversorgung aufrechtzuerhalten. Generell bestehen folgende drei Möglichkeiten der Vertragsfortführung:

1.) Weiterführung (Versicherungsnehmer-Wechsel): Ihr neuer Arbeitgeber übernimmt Ihre Direktversicherung, d.h. er übernimmt die Versicherungsnehmer-Stellung und überweist künftig die Beiträge, die er von Ihrem Brutto-Gehalt einbehält (Entgeltumwandlung).

2.) Übertragung (Portierung): Ihr neuer Arbeitgeber hat eine Vereinbarung mit einer anderen Versicherungsgesellschaft. Dann wird der Wert Ihrer Direktversicherung auf Ihren Wunsch hin auf den Versorgungsträger des neuen Arbeitgebers übertragen. Dies erfolgt ohne erneute Abschlusskosten.

3.) Private Übernahme: Sie übernehmen selbst die Versicherungsnehmer-Stellung und führen den Vertrag privat fort.

Die Idee der betrieblichen Altersvorsorge ist es, eine dauerhafte Erhöhung der Einkünfte im Alter zu erzielen. Dabei kommen Sie u. a. in den Genuss der staatlichen Förderung. Neben den Systemvorteilen der Steuer- und in der Regel Sozialversicherungsersparnis beteiligt sich – wie in Frage 1 aufgegriffen – darüber hinaus der Arbeitgeber. Aus diesem Grund ist eine Kündigung der bAV in der Regel nicht möglich. Eine Ausnahme stellen die sogenannten Kleinstanwartschaften dar.

Sollte der Arbeitgeber trotz Haftungsrisiko einer Kündigung zustimmen, sind genossene Steuern und Sozialabgaben nachzuzahlen. Dies würde die Auszahlbasis des sogenannten Rückkaufswertes weiter reduzieren. Der Konjunktiv wurde hier bewusst gewählt, da eine vorzeitige Kündigung vom Staat nicht gewünscht ist und in der Praxis keine Rolle spielt. Statt einer Kündigung kommt dann üblicherweise die Beitragsfreistellung zum Tragen.

Ja, die betriebliche Altersversorgung wird in voller Höhe versteuert, genauso wie es ab 2040 auch bei der deutschen Altersrente der Fall sein wird oder beispielsweise bei Mieteinnahmen schon heute der Fall ist. Aber auch nach Abzug von Steuern und gegebenenfalls Krankenkassenbeiträgen ist diese Form der Altersversorgung in sehr vielen Fällen mit Abstand die erste Wahl – speziell dann, wenn sich Ihr Arbeitgeber mit einem Zuschuss daran beteiligt.

Die Rente wird bei Auszahlung mit dem dann geltenden individuellen Steuersatz versteuert, der in der Regel deutlich geringer ist als in der aktiven Erwerbsphase.

Sofern Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, haben Sie aus Versorgungsbezügen Beiträge in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung zu leisten – für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte gilt grundsätzlich dasselbe. Aufgrund der während der Ansparzeit genossenen Vorteile tragen Sie den Krankenversicherungsbeitrag in voller Höhe selbst. Der Freibetrag von aktuell rund 170 Euro federt die Beitragslast dabei etwas ab.

Auf den Beitrag von privat versicherten Rentnern wirkt sich die Betriebsrente nicht aus.

Der gängigste Weg ist sicherlich der Bezug einer lebenslangen Zusatzrente. Diese können Sie mittlerweile ab einem Alter von 62 Jahren abrufen. Lediglich wenige Altverträge sehen die vor der Gesetzesänderung gültige Altersgrenze von 60 Jahren vor.

Eine Alternative ist die Einmalauszahlung, bei der Ihnen das vorhandene Kapital auf einen Schlag ausgezahlt wird. Dies hat allerdings in der Regel eine starke steuerliche Auswirkung im Bezugsjahr. Die Entscheidung, welche der Möglichkeiten Sie nutzen, treffen Sie übrigens erst kurz vor dem Rentenbeginn über die Auszahlungsunterlagen der Gesellschaft, d. h. Sie sind hier maximal flexibel.

Der Vollständigkeit halber sei noch die grundsätzliche Möglichkeit einer Kombination aus den vorgenannten Optionen genannt. In der Praxis spielt dies jedoch eine untergeordnete Rolle.

8. Fazit: bAV als Weg zur sorgenfreien Altersvorsorge

Zusammenfassend ist die bAV ein effektiver Weg, um eine dauerhafte Zusatzrente in Form der Betriebsrente aufzubauen und dabei einen Einfluss auf die Kapitalanlage zu haben. Es ist jedoch unerlässlich, sich individuell beraten zu lassen, um alle Aspekte – sowohl die Auswirkungen während der Beitragszahlungsphase als auch während des Rentenbezugs – zu verstehen.

Tiefergehende Informationen zur bAV erhalten Sie in unseren YouTube-Videos zum Thema allgemeine finanzielle Bildung. Mit der richtigen Planung und Beratung kann die bAV zu einem sorgenfreien Ruhestand beitragen.

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