Es ist noch nicht so lange her, da hat ein findiger Baggerfahrer in Berlin bei Arbeiten unter einer Brücke zwei zentrale Stromkabel durchtrennt und dadurch die Stromversorgung in ganz Köpenick für längere Zeit außer Kraft gesetzt. Springt der Strom in einem solchen Fall wieder an, kann es durchaus sein, dass aufgrund einer Spannungsspitze Ihre technische Ausstattung in der Praxis erheblichen Schaden nimmt. So auch in dem konkreten Fall in Berlin-Köpenick, bei dem das dortige Manöver trotz Überspannungsschalter zu einem Praxisschaden von etwa 6.000 Euro geführt hat.
Abgesichert sind solche Risiken über die sogenannte Elektronikversicherung: die Zusatzversicherung für Ihr Praxisinventar.
Wovor schützt die Elektronikversicherung?
Die Elektronikversicherung schützt alle stromführenden Geräte Ihrer Praxis, also beispielsweise die Praxis-IT, die Telefonanlage, alle Behandlungseinheiten sowie weitere elektronische Kleingeräte, gegen Zerstörung, Beschädigung oder Verlust.
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Mehr InformationenDie Praxisinventarversicherung, die wir bereits in unserem Blogbeitrag Praxisinventarversicherung: Die Hausratversicherung für Ihre Praxis genauer beleuchtet haben, versichert die sogenannten FELS-Gefahren: Feuer, Einbruch/Diebstahl, Leitungswasser und Strom. Die Elektronikversicherung hingegen erweitert diesen Deckungsumfang. Es besteht die Möglichkeit Verträge abzuschließen, die beide Schadensszenarien miteinander kombinieren. Im Folgenden gehen wir aber auf die reine Elektronikdeckung ein, die erweiterte Schadensszenarien komplementär zur Praxisinventarversicherung abdeckt.
Bei welchen Schäden greift die Elektronikversicherung?
- Bei Störungen durch Über- oder Unterspannung, wie im obigen Beispiel beschrieben
- Bei Beschädigungen von elektronischen Geräten durch Fehlbedienung
- Neben dem durch die Praxisinventarversicherung gedeckten Leitungswasserschaden auch Schäden, die durch weitere Formen von Feuchtigkeit (z. B. Kondenswasser, Wischwasser oder Regenwasser) verursacht wurden
- Beim Horrorszenario Brand versichert die Inventarversicherung lediglich Schäden, die durch die offene Flamme verursacht wurden. Hier bietet die Elektronikversicherung die Möglichkeit, auch Schmor-, Seng- oder Rußschäden zusätzlich abzusichern (tritt z. B. in Kraft, wenn diese durch Brände in anliegenden Wohnungen entstehen)
- Bei Vandalismusschäden an stromführenden Geräten
- Beim einfachen Diebstahl, also einem Diebstahl ohne vorherigen Einbruch
- Bei Schäden an elektronischem Praxisinventar aufgrund von Fehlkonstruktion
Welche Schäden können nicht abgesichert werden?
Wie immer ist es so, dass Versicherungen nicht alles versichern:
- Der Vorsatz ist natürlich nicht versicherbar; Altgeräte können beispielsweise nicht durch vorsätzliche Schadensverursachung erstattet werden.
- Altersbedingte Schäden, z. B. durch Verschleiß verursacht, sind nicht über die Elektronikversicherung abgedeckt.
Wie wird die passende Versicherungssumme ermittelt?
Wichtig zu wissen: Die Elektronikversicherung versichert den jeweiligen Neuwert der beschädigten Geräte. Hier sind für die Ermittlung der korrekten Versicherungssumme die Bruttolistenpreise der angeschafften Geräte heranzuziehen.
In diesem Zusammenhang bestehen zwei Möglichkeiten der Elektronikdeckung:
- Eine pauschale Elektronikdeckung: Hier wird der Gesamtwert aller vorhandenen Geräte erfasst und pauschal mit einer Summe versichert.
- Die Versicherung einzelner Geräte: Das ist teilweise, im Falle von Leasing, durch entsprechende Leasinggeber-Firmen abgesichert.
Wir plädieren für die pauschale Versicherungssumme, bei der die Prämien ebenfalls auf zwei verschiedene Weisen ermittelt werden können:
- Mit einer konkreten Geräteliste, bei der man darauf achten muss, alle Preise richtig aufzuführen
- Durch die Wahl einer pauschal definierten, großzügigen Versicherungssumme, wobei der Umsatz, den korrekten Beitrag für Ihre Elektronikdeckung definiert