Die Grafik zeigt ein kleines Sparschwein auf weißem Hintergrund, das den Mehrwert einer betrieblichen Altersversorgung für ZFAs in Zahnarztpraxen symbolisiert.

Altersversorgung: So unterstützen Sie Ihre ZFAs beim Aufbau

Die Lebenserwartung steigt in Deutschland immer weiter an – allein durch medizinischen Fortschritt und gesünderer Lebensweise. Länger leben heißt auch, dass wir länger Rente beziehen werden. Damit das geht, ohne dass die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung explodieren, wird das Versorgungsniveau weiter sinken. Wer also seinen gewohnten Lebensstandard später halten möchte, muss zusätzlich vorsorgen. Je nach Einkommen oder Teilzeittätigkeit umso mehr.

Inhalt

Betriebliche Altersversorgung für die Belegschaft in der Zahnarztpraxis

Als Praxisinhaber können Sie Ihre ZFAs beim Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge unterstützen. Der Verband Medzinische Fachberufe (VmF) hat dafür sogar einen Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung getroffen. Dieser setzt sich aus 2 Bausteinen zusammen.

  • Einen rein vom Arbeitgeber finanzierten Baustein, dessen Höhe in Abhängigkeit von der wöchentlichen Arbeitszeit gewährt wird
  • Einen Zuschuss zur freiwilligen Entgeltumwandlung in Höhe von 20 Prozent des Umwandlungsbetrages

Wie hoch ist der Arbeitgeberbeitrag?

Der Arbeitgeberbeitrag ist bei Tarifbindung zu gewähren. Natürlich kann sich der Praxisinhaber an diesen Werten orientieren wenn es keine Tarifbindung gibt. Ob eine Tarifbindung sinnvoll ist, muss von Praxis zu Praxis entschieden werden, denn auch eine individuelle Vereinbarung kann sowohl für den Praxisinhaber als auch für Mitarbeiter viele Vorteile bieten. Sprechen Sie hierzu am besten mit Ihrem ZSH-Berater und Steuerberater.

Wichtige Information: „BRSG-Zuschuss“ ab dem 01.01.2019 verpflichtend! Einer der Kernpunkte des BRSG ist übrigens der verpflichtender Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 Prozent. Lesen Sie hierzu auch unseren Blogbeitrag „Betriebsrenten-Stärkungsgesetz: Neuer Schwung für die betriebliche Altersversorgung“.

Übersicht der monatlichen Arbeitgeberbeiträge

Vollzeit­beschäftigte

45,00 Euro

Teilzeitbeschäftigte mit mehr als 20 Wochenstunden

45,00 Euro

Teilzeitbeschäftigte mit weniger als 20 Wochenstunden

27,50 Euro

Auszubildende nach der Probezeit

45,00 Euro

Wie funktioniert das und was ist betriebliche Altersversorgung?

Die betriebliche Altersversorgung (kurz bAV) ist eine Form der Altersversorgung. Das gute an dieser Form der Vorsorge ist, dass die Beiträge steuer- und sozialversicherungsfrei eingezahlt werden können. Je nach gewähltem Durchführungsweg (es gibt hierzulande fünf Durchführungswege in der bAV: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktzusage und Unterstützungskasse) ist die Abgabenfreiheit begrenzt. Mittlerweile wird häufig die Direktversicherung genutzt. Dort sind im Jahr 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung West steuer- und sozialversicherungsfrei. In 2019 können 268 EUR monatlich steuer-und sozialversicherungsfrei in eine Direktversicherung eingebracht werden. Verzichtet eine ZFA zu Gunsten der bAV auf einen Teil Ihres Gehaltes, so spricht man von einer Entgeltumwandlung. Diese Entgeltumwandlung ist (bei Tarifbindung) mit 20 Prozent des Umwandlungsbetrages zu bezuschussen.

Zahlenbeispiel*:

Ohne bAV Mit bAV

Gehalt

2.454,00 EUR

2.454,00 EUR

Arbeitgeberbeitrag

/

45 EUR + 10 EUR (Zuschuss zur Entgeltumwandlung)

Entgeltumwandlung

/

50 EUR

Steuer

311,69 EUR

298,45 EUR

Sozialversicherung

486,51 EUR

476,59 EUR

Auszahlungsbetrag

1.655,80 EUR

1.628,96 EUR

Nettoaufwand für die ZFA

/

26,84 EUR

Beitrag in die bAV

/

105,00 EUR

*Zahnmedizinische Fachangestellte, Vollzeitkraft, 1 Kind, KiSt, BaWü, Steuerklasse 4, KV ZB 0,9 %

bAV zur Mitarbeiter­gewinnung und -bindung

Häufig berichten unsere Mandaten von Problemen bei der Mitarbeitergewinnung. Auch hierfür könnte die bAV genutzt werden. Zahlen Sie ein gleiches Gehalt wie ein „Mitbewerber“ aber eine wesentlich bessere Altersversorgung, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sich die künftige Mitarbeiterin für Sie als Arbeitgeber entscheidet.

Wie sieht es mit Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen in der Rentenphase aus?

Das System der bAV wirbt mit einer steuerfreien- und sozialversicherungsfreien Einzahlung in der Ansparphase. Dafür wird die Leistung in der späteren Rentenphase bei der ZFA voll steuerpflichtig. Daneben fallen nach derzeitigem Stand auch Beiträge für die Krankenversicherung- und Pflegeversicherung der Rentner an. Im Bereich der Kranken-und Pflegeversicherung gibt es seit einigen Monaten politische Bemühungen für eine Entlastung der Rentner zu sorgen. Sobald es hier Konkretes zu vermelden gibt, informieren wir Sie selbstverständlich.

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