Eine Zahnärztin berechnet gemeinsam mit ihrer Niederlassungsberaterin den Mindestumsatz, den sie nach der Praxisgründung mit ihrer Zahnarztpraxis erzielen muss.

Praxisgründung als Zahnarzt: Die Mindestumsatz­kalkulation

Als Praxisgründer müssen Sie sich bereits vor der Praxiseröffnung mit dem Mindestumsatz Ihrer neuen Praxis beschäftigen. Bei der Praxisübernahme können Sie dabei auf aktuelle Zahlen zurückgreifen. Die wichtigsten Kennzahlen für eine Mindestumsatzkalkulation sind der monatliche Liquiditätsbedarf, der Kostenstundensatz und der Gesamtumsatz für das erste Jahr. Wie Sie diese Werte ermitteln, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.

Im Zusammenhang mit dem Thema Businessplan ist der Begriff Mindestumsatzkalkulation bzw. Wirtschaftlichkeitsprognose bereits einmal gefallen, denn diese Kalkulation ist ein wesentlicher Bestandteil hiervon. Wie berechnet man sie nun und worauf müssen Sie achten?

Tipp: Wenn Sie wissen möchten, wie Sie als Zahnarzt eine Mindestumsatzkalkulation vornehmen, schauen Sie sich auch unseren Expertenbeitrag auf YouTube an:

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Inhalt

1. Die Bestandteile der Kostenvorschau zur Ermittlung des monatlichen Liquiditätsbedarfs

Für die Mindestumsatzkalkulation werden bestimmte Zahlen herangezogen. Wenn Sie eine Zahnarztpraxis übernehmen, können Sie einige Daten übernehmen, andere müssen neu kalkuliert werden.

Personalkosten wiegen schwer

Die Kosten für Miete und Nebenkosten können Sie beispielsweise dem bestehenden Mietvertrag entnehmen. Auch die Personalkosten lassen sich aus vorangegangenen Zahlen ermitteln, denn das Lohnjournal liefert sämtliche Personalkosten. Sie erhalten es vom Steuerberater des Praxisinhabers. Für gewöhnlich werden Arbeitsverträge übernommen und nicht neu verhandelt. Da die Personalkosten in den letzten Jahren jedoch gestiegen sind, können Sie sich darauf einstellen, dass der ein oder andere Mitarbeiter eine Gehaltserhöhung einfordert.

Denken sie in diesem Zusammenhang auch an Mitarbeiterinnen in Mutterschutz, Auszubildende und Bonuszahlungen! Die Personalkosten machen oft den größten Kostenblock aus, weshalb Sie hierauf Ihr besonderes Augenmerk legen sollten.

Investitions- und Zinskosten entnehmen Sie Ihrer Finanzierungs­planung

Der Finanzierungsplanung können Sie den Kostenblock der Investitions- und Zinskosten entnehmen, die ebenfalls für die Wirtschaftlichkeits­progonose benötigt werden. Für Ihre laufenden Praxiskosten wird Ihnen von der Bank ein Kontokorrentkredit eingeräumt. Da die Zinsen für diesen Kredit höher sind als die der Finanzierung, sollten Sie diese Kosten separat ausweisen.

Abschreibungen werden bei Betriebskosten berücksichtigt. Grundsätzlich können Sie die Investitionsgüter, den Praxiskaufpreis (materieller + ideeller Wert) und zusätzlich geplante Investitionen abschreiben. In welcher Höhe und mit welcher Laufzeit, erklärt Ihnen ihr Steuerberater.

Die Tilgungen fließen ebenfalls in die Kalkulation mit ein, auch wenn sie erst zu einem späteren Zeitpunkt fällig werden. Warum das so wichtig ist, erklären wir in unserem Blogbeitrag „Der ZSH-Liquiditätswurm – Liquiditätsplanung für Zahnärzte“.

Weitere wichtige Kostenblöcke

Natürlich müssen auch sonstige Nebenkosten, wie Telefon-, IT- und Instandhaltungskosten berücksichtigt werden. Dazu gehören auch Kosten für Marketing sowie Fortbildungen für Sie und Ihr Praxisteam. Außerdem muss das Verbrauchsmaterial mitkalkuliert werden, das Sie teilweise aus den Zahlen des Abgebers übernehmen können. Sie haben zudem einen Steuerberater, der Sie beispielsweise bei der Lohnbuchhaltung unterstützt. Auch er will bezahlt werden.

Zusätzlich haben Sie Kosten für sämtliche Praxisversicherungen. Welche Versicherungen Sie als Praxisgründer und auch im Praxisbetrieb dringend benötigen, finden Sie in unserem kostenlosen Leitfaden „Die 10 wichtigsten Versicherungen für Zahnmediziner“.

Die Beiträge für die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) fließen ebenso in die Mindestumsatzkalkulation mit ein. Als angestellte Zahnärztin bzw. angestellter Zahnarzt erhalten Sie monatlich Ihr Gehalt, mit dem Sie Ihre laufenden privaten Kosten decken. Als Praxisinhaber müssen Sie sich hingegen einen sogenannten Unternehmerlohn zahlen, der als Kostenblock berücksichtigt wird.

Da man nicht alles bis ins kleinste Detail planen kann, sollten Sie zusätzlich einen Puffer für sonstige Kosten einplanen.

2. Der monatliche Liquiditäts­bedarf

Aus diesen Daten ergibt sich eine beispielhafte Kostenvorschau für die ersten Monate nach Praxisgründung:

Kostenblock Monatliche Kosten

Praxismiete inkl. Nebenkosten

4.680 Euro*

Personalkosten inkl. Personalnebenkosten

12.700 Euro**

Investitions- und Zinskosten

570 Euro

Tilgung

2.800 Euro

Nebenkosten

3.700 Euro

Praxisversicherungen

600 Euro

KZV

300 Euro

Unternehmerlohn

6.000 Euro

Sonstige Kosten

1.000 Euro

Monatlicher Liquiditätsbedarf

32.530 Euro

* Zu übernehmende Mieträume 260 m² (5 bis 6 Behandlungszimmer) mit einem Mietpreis von 15 Euro/m² und durchschnittlichen Nebenkosten von 3 Euro/m².

** 3 Vollzeithelferinnen, 1 Teilzeithelferin, 1 Azubi, 1 Reinigungskraft.

Damit haben Sie eine der oben genannten Kennzahlen ermittelt. Merken Sie sich diese, denn Sie sollten wissen, wie hoch die monatlichen Kosten Ihrer Praxis sind. Um diese Kosten gleich zum Praxisstart decken zu können, benötigen Sie einen Kontokorrentkredit in entsprechender Höhe. Bei einer Praxisübernahme können Sie mit einer Anlaufphase von ca. 3 Monaten kalkulieren. Der Betriebsmittelkredit entspricht somit dem Dreifachen des monatlichen Liquiditätsbedarfs.

Ermittlung des Kontokorrentbedarfs

Mtl. Liquiditätsbedarf 32.530 Euro x 3 Monate

97.590 Euro

Gesamtabschlag KZV (20 Prozent)

19.518 Euro

Kontokorrentbedarf (gerundet)

80.000 Euro

3. Der Kosten­stundensatz

Aus dem monatlichen Liquiditätsbedarf können Sie nun das erforderliche Stundenhonorar ermitteln. Bei 18 Arbeitstagen und einer effektiven Behandlungszeit von 7 Stunden pro Tag ergibt sich ein Stundenhonorar von 259 Euro. Nun kennen Sie auch Ihren Kostenstundensatz. Verdient haben Sie jedoch noch nichts. Erreichen Sie dieses Honorar, sind lediglich Ihre Kosten gedeckt. Diesen Wert können Sie auch dafür verwenden, um mit Ihren Mitarbeitern die Terminplanung zu optimieren.

4. Der Gesamtumsatz für das erste Jahr

Um den Mindestumsatz für das erste Jahr zu ermitteln, müssen Sie nun nur noch den monatlichen Liquiditätsbedarf auf das Jahr hochrechnen. Erreichen Sie den Mindestumsatz, arbeiten Sie kostendeckend. Außerdem können Sie den errechneten Mindestumsatz mit dem Umsatz des Praxisabgebers vergleichen. Je größer die Differenz, desto höher fällt Ihr Praxisgewinn voraussichtlich aus.

Wie Sie dieses Beispiel auf Ihre Praxis übertragen können, zeigen wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch.

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